6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 12. Oktober 2022
Autor: Anna Burger
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Aktualisiert: 12. Oktober 2022
Die wichtigsten Fakten zur Marktprämienverordnung:
Am Sonntag, dem 02.10.22 wurde ein Meilenstein im Ausbau der erneuerbaren Energien verkündet – die Marktprämienverordnung des EAG (Energien-Ausbau-Gesetz). Besonders im Bereich der Photovoltaik ist die neue Förderung von großer Bedeutung. Worum es sich handelt und weshalb Österreich schon seit 20 Jahren auf die Verordnung wartet, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Das EAG stellt die rechtliche Grundlage für ein stabiles Investitionsklima dar. Dies soll den flächendeckenden Ausbau von erneuerbaren Energien möglich machen. Österreich möchte bis 2040 klimaneutral werden und im Zuge dessen, können sich Investoren und Investorinnen neben der Investitionsprämie nun auch über die Marktprämie freuen.
Zwar könnte man meinen, dass bei den derzeit hohen Einspeisetarifen von bis zu 50ct/kWh am freien Markt keine Förderung mehr nötig ist. Dies stimmt zwar kurzfristig, allerdings wird der Preis für die Kilowattstunde am Tag der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage fixiert. Für große Investments sind daher langfristige Lieferverträge wichtig – und hier kommt die neue Marktprämienverordnung ins Spiel.
Wichtig zu verstehen ist, dass bei hohen Stromkosten keine Förderung ausgeschüttet wird. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherheitsnetz, sollte der Strompreis in den nächsten 20 Jahren wieder fallen. Folglich wird daher der Unterschied zwischen den Erzeugungskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis vergütet.
Die Marktprämie wird durch eine Ausschreibung vergeben. Es werden Gebote bis 9,33ct/kWh beachtet, folglich handelt es sich dabei um den maximal möglichen Wert. Realistisch sollte man von einem geringeren Betrag ausgehen. Für Anlagen auf einer Freifläche gibt es einen Abschlag von 25%. Den Zuschuss bekommt man dann auf den ins Netz gespeisten Strom.
Insgesamt finden vier Ausschreibungen jährlich statt, mit einem Gesamtvolumen von 700 MW. Nach Abwicklung wird dann die Marktprämie pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt. Verantwortlich ist die EAG Abwicklungsstelle, derzeit die OeMAG.
Laufende OeMAG Verträge sind nicht betroffen.
Hier eine Übersicht um den Prozess zu verdeutlichen:
Neben der Marktprämie gibt es selbstverständlich noch bestehende Förderungen wie die Investitionsförderung. Informieren Sie sich hier über alle vorhandenen Fördermodelle für Photovoltaikanlagen.
Die Marktprämie ist vor allem für Großinvestoren und Großinvestorinnen sinnvoll, die den erzeugten Strom hauptsächlich einspeisen wollen. Für Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch ist eine Investitionsförderung sinnvoller. Sie sind sich nicht sicher welche Förderung für Ihr Projekt am geeignetsten ist? Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberatung wird das beste Fördermodell für Sie herausgearbeitet. Melden Sie sich hierfür gerne für eine kostenlose Kurzanalyse an.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss eine monetäre Sicherheit in Höhe von 5 Euro / kWp nachweisen. Bei Vertragsannahme ist eine weitere Sicherheit von 45 Euro / kWp notwendig. Im Falle einer Nichterrichtung verliert der Antragsteller / die Antragstellerin die Sicherheit.
Zudem gibt es Errichtungsfristen, die beachtet werden müssen. Bei kleineren Anlagen unterhalb der 100 kWp Grenze beträgt die Frist 6 Monate ab der Veröffentlichung des Zuschlags. Eine Verlängerung ist um 3 Monate möglich. Bei größeren Anlagen, oberhalb der 100 kWp Grenze, beträgt die Frist 12 Monate ab Veröffentlichung, wobei eine Verlängerung um 12 Monate möglich ist.
Wichtig: Eine Verlängerung der Frist ist nur möglich, wenn die Verzögerung nicht selbstverschuldet ist.
Bereits im Jahre 2002 ging Deutschland einen ähnlichen Schritt und nun zieht auch Österreich nach. Durch die Marktprämie wird neben dem Ausbau von Photovoltaik auch Windkraft, Biomasse und Wasserkraft gefördert. Besonders wichtig ist, dass durch die Marktprämienverordnung Mittel für große Anlagen zur Verfügung stehen. Dies ist ein essenzieller Baustein für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Informieren Sie sich auf unserer Dachgold Website, weshalb besonders für Betriebe und Unternehmen eine Photovoltaikanlage sinnvoll und wirtschaftlich ist!
Sie möchten mehr erfahren Rund um die neue Marktprämie?
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