22 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 3. Januar 2020
Autor: Cornelia Daniel, Lorenz Hartl & Florian Sattlberger
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Aktualisiert: 3. Januar 2020
Die wichtigsten Fakten:
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Vor kurzem beschloss die Regierung eine neue Investitionsprämie, die branchenübergreifend von allen Betrieben & Unternehmen beantragt werden kann. Insgesamt befindet sich eine 1 Mrd. € im Fördertopf. Prinzipiell werden 7 % des Investitionsvolumens gefördert. Investiert man hingegen in den „Strukturwandel in Österreich“, hat man die Chance auf einen Zuschuss in der Höhe von 14 %. Das betrifft die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit. Da für unsere Kundinnen und Kunden vor allem Investitionen der Bereich Ökologisierung bzw. Photovoltaik von größerem Interesse ist, sehen wir die Prämie einfachheitshalber als neue und zusätzliche Photovoltaik Förderung. Zu beantragen ist diese Investitionsprämie (bzw. Photovoltaik Förderung) bis 28.2.2021, für Projekte mit einem Volumen über 20 Mio. € bis 28.2.2024.
Das Solarzeitalter schreitet voran - wie bereits erläutert, kann man zukünftig 14 % Zuschuss bei Investitionen in Photovoltaikanlagen erhalten. Dies gilt grundsätzlich für Investitionen ab 5.000 € bis hin zu 50 Mio. €. Der Rahmen umfasst sowohl materielle als auch immaterielle, aktivierungspflichte Neuinvestitionen, wobei auch gebrauchte Photovoltaikanlagen eingeschlossen sind.
Alle Kenner der Branche wissen, dass die Kombination von verschiedenen Photovoltaik Förderungen meistens nicht möglich ist. Diese neue Investitionsprämie (Photovoltaik Förderung) von 14 % ist mit bestehenden Landesförderungen bzw. den ÖMAG-Förderungen (Tarif- und Investitionszuschüsse) kombinierbar.
Grundsätzlich kann niemand genau sagen, wie lange der Fördertopf ausreicht. Wir plädieren für rasches Handeln! Der Markt der Photovoltaik Förderungen ist höchst kompetitiv – Tausendundein Dach bemüht sich für seine KundInnen stets, das Beste herauszuholen. Gerade den Prozess der Beantragung von Photovoltaik Förderungen konnten wir über die letzten 6 Jahre laufend verbessern & optimieren. Außerdem gehen wir davon aus, dass der Engpass im gesamten Markt im Herbst in der Planung und Angebotslegung liegen wird. Diesbezüglich sind wir jedoch ideal gerüstet. Denn um für all unsere KundInnen das beste Angebot garantieren zu können, wurden vor kurzem zusätzlich 6 neue Mitarbeiter eingeschult. Zusätzlich hat man intern festgelegt, dass Kunden Vorrang haben, denen bereits ein Angebot vorgelegt wurde. Ähnlich dazu reihen wir jene vor, die keine neue Planung oder Beratung mehr brauchen. Schlussendlich legen wir den Fokus auch jene Kunden, die das Projekt definitiv im Herbst starten möchten.
Wenn Sie die Investitionsprämie (bzw. Photovoltaik Förderung) beantragen wollen, beachten Sie bitte folgende Schritte: sollten Sie ihr Photovoltaik-Projekt bereits im Herbst starten wollen, fordern Sie bitte ein aktualisiertes Angebot an. Einige Netzzugangsvoraussetzungen und auch die Standardmodule haben sich verändert. Zudem kann man bereits ein Profil beim AWS Fördermanager anlegen. Weiters wäre es ratsam, eine digitale Signatur bzw. Handysignatur anzufordern, da dies Prozesse eventuell beschleunigen könnte.
Wir von Tausendundein Dach haben seit Jahren auf so eine Gelegenheit erwartet und uns darauf vorbereitet! Momentan können wir mit Dach #553 auf über 100 erfolgreiche Projekte zurückblicken. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesem Investitions-Boost dem Ziel von 1001 Dächern bis Ende 2020 ein gutes Stück näherkommen!
Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht, Cornelia Daniel, eine der führenden Solarexpertinnen dieses Landes, unter cornelia.daniel@dachgold.at zu kontaktieren.
Wie gestaltet sich die Förderlandschaft bezüglich Photovoltaik in Österreich? Welche Möglichkeiten gibt es? Zuerst erläutert der Artikel die Photovoltaik Förderung auf Bundesebene mit den dazugehörigen Institutionen, anschließend wird ein Beispiel einer Förderung auf Landesebene (OÖ) erklärt. Ebenso sind im Text Meinungen von Expertinnen und Experten zur aktuellen Förderung von Photovoltaik zusammengetragen, wie sie die Situation beurteilen bzw. sich die Förderlandschaft gestalten ließe. Gegen Ende des Textes gehen wir auf bestehende Fördermodelle anderer Länder ein und werfen einen kurzen Blick auf die globale Situation (inkl. fossiler Energien) allgemein.
Zuerst wird die gängigste Photovoltaik Förderung, nämlich die Einspeisetarifverordnung erläutert. Anschließend werden die auf Bundesebene agierenden Institutionen erklärt.
Bei der monetären Förderung von Photovoltaik, der Einspeisevergütung erhalten Ökostromerzeuger während einer festgelegten Laufzeit, einen bestimmten Preis und eine Abnahmegarantie. Dieser Preis, der Einspeisetarif, wird pro Mengeneinheit angegeben (z.B. €/kWh) und ist in der Regel immer höher als der Marktpreis des Stroms. Dadurch entsteht der Anreiz des Fördersystems. Die auf diese Weise generierten Gewinne sollen Ökostromerzeugern einerseits eine Abdeckung der eigenen Produktionskosten und andererseits eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen. Die garantierte Abnahme erfolgt entweder durch ein Energieversorgungsunternehmen oder über eine zu diesem Zweck eingerichtete Institution, wie das in Österreich durch die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) der Fall ist (siehe nächsten Absatz). Weltweit sind Einspeisevergütungen die am häufigsten angewandten Fördermechanismen bezüglich der Photovoltaik Förderung. In der Europäischen Union sind es in etwa 93 % der Mitgliedsstaaten, die das Fördermodell der Einspeisevergütung oder eine Kombination mit diesem, in Verwendung haben. Bekannte Vertreter sind zum Beispiel Österreich, Deutschland, Portugal und Frankreich.
Grundsätzlich gilt bei netzgeführten Photovoltaikanlagen die Ökostrom-Einspeisetarif-Verordnung. In dieser sind die Einspeisetarife von erneuerbaren Energieanlagen geregelt. Die zuständige Institution für diese Art der Photovoltaik Förderung ist die OeMAG. Speziell bei Photovoltaikanlagen gelten folgende Werte: bei einer Größe zwischen 5 bis 200 kWp gilt ein Einspeisetarif (2012) von 7,67 ct/kWh. Seit dem Jahr 2012, als die Ökostrom-Einpeisetarifverordnung (kleine Ökostromnovelle) beschlossen wurde, steht neben dem Einspeisetarif eine Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Verfügung. Diese beinhaltet, dass für die Errichtung 30% an Investitionskosten zugeschossen werden, höchstens jedoch 250 €/kWp (bis zu 500 kWp). Das Investitionskontingent für das Jahr 2019 betrug 15 Mio. €, was bereits zur Gänze ausgeschöpft ist. Um diese Mittel zur Förderung von Photovoltaik zu erhalten, ist die Abrechnung bis spätestens nach 6 Monaten nach der Inbetriebnahme an die Ökostromabwicklungsstelle zu übermitteln. Diese Photovoltaik Förderung lässt sich nicht mit anderen Förderungen kombinieren.
Die Einreichung der Anträge ist selbst für Kenner der Branche nicht sehr einfach und unter großem Zeitdruck zu managen. Beispielsweise war es dieses Jahr für die Tarifförderung am 9. Jänner um 17 Uhr (Kontingent 8 Mio. €), für die Investitionsförderung am 11. März um 17 Uhr (Kontingent 24 Mio. €) soweit. Zu diesem Zeitpunkt mussten Daten von zuerst generierten Tickets in das System der OeMAG eingegeben werden. Es gilt die Devise: first-come-first-serve! Sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage mit Tausendundein Dach planen, übernehmen diese Schritte selbstverständlich wir für Sie. Bisher können wir eine 100 %-ige Erfolgsquote verzeichnen. Für alle, die sich über den Weg der Förderung genauer informieren wollen, sei auf diese Papiere (Investitionsförderung; Tarifförderung) der OeMAG verwiesen! Sollten Sie Interesse an einer eigenen Photovoltaikanlage haben, machen Sie den kostenlosen Quick-Check! Dieser umfasst eine Wirtschaftlichkeitsberatung, eine Lastprofilanalyse, Förderberatungen und mehr!
Beim Klima- und Energiefonds handelt es sich um eine Institution des BMNT sowie des BMVIT. Für das Jahr 2019 stehen 4,3 Mio. € für die Förderung von Photovoltaik zu Verfügung. Die Angaben beziehen sich auf eine Photovoltaik Förderung bei freistehenden Anlagen auf Haushaltsebene! Eine Photovoltaik Förderung erhält man bei einer Photovoltaikanlage die neu errichtet und dezentral (parallel zum Stromnetz) geführt wird. Zwar gibt es grundsätzlich keine Limitationen bezüglich der Größe der Photovoltaikanlage, das Fördermaximum beträgt hingegen 5 kWp. Dieses Angebot richtet sich hauptsächlich an private Haushalte bzw. kleinere Betriebe, Vereine, sprich Einheiten, die insgesamt keinen hohen Energiebedarf haben. Grundsätzlich ist an dieser Stelle jedoch anzuführen, dass auch Gemeinschaftsanlagen inkludiert sind (diese müssen zumindest Strom für 2 Geschäfts- oder Wohneinheiten bereitstellen). Auch hier gibt es wieder Grenzen der Photovoltaik Förderung. So werden pro Einheit höchstens 5 kWp gefördert, insgesamt ist die Fördermenge für die gesamte Gemeinschaftsanlage mit 50 kWp begrenzt.
Die Beiträge pro kWp für diese Art der Förderung von Photovoltaik setzt sich wie folgt zusammen: bei Einzelanlagen gibt es für freistehende Photovoltaikanlagen bzw. auf dem Dach installierte PV-Anlagen Fördergelder von 250 €/kWp. Entschließt man sich, die Anlage direkt in das Haus zu integrieren, steigt die Photovoltaik Förderung auf 350 €/kWp. Unter gebäudeintegrierten Anlagen (GIPV) versteht man solche, die neben der Stromproduktion zusätzliche bautechnische Funktionen übernehmen. Ein einfaches Anbringen an dies Fassade beispielsweise reicht für diese Photovoltaik Förderung nicht aus. Die Förderung von PV-Anlagen von Gemeinschaftsanlagen fallen parallel dazu um jeweils 50 €/kWp geringer aus (200 €/kWp bis max. 5 kWp für am Dach installierte (pro Antrag); 300 €/kWp für gebäudeintegrierte, pro Antrag ebenfalls max. 5 kWp).
Natürlich existieren neben den Bundesförderungen (OeMAG & KLIEN) auch Landesförderungen in einzelnen Bundesländern. Förderung von Photovoltaik gibt es derzeit in OÖ, Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Salzburg. Diese gestalten sich unterschiedlich, im Folgenden ein Überblick über die Förderlandschaft in OÖ. Diese Photovoltaik Förderung richtet sich zum einen an Unternehmen mit einem Standort in OÖ, die entweder an diesem eine Photovoltaikanlage (für den Eigenverbrauch) und/oder einen Stromspeicher einrichten wollen. Zum anderen an private Haushalte, die einen Solarstromspeicher installieren wollen. Die Förderhöhe beträgt für eine PV-Anlage 200 €/kWh, jedoch max. 40% der Investitionskosten bzw. 100.000 €. Für die Speicher gelten Werte von 300 €/kWhH (Nennkapazität), wiederum max. 40 % der Kosten bzw. 150.000 €.
In der österreichischen Förderlandschaft kommen bei der Photovoltaik sowohl Investitionsförderungen als auch Einspeisetarife zum Einsatz. In welchen Höhen diese zum Tragen kommen, richtet sich nach dem jeweiligen Projektvorhaben (Größe der Anlage etc.). Außerdem gibt es weitere Förderungen in manchen Bundesländern. Generell sprechen sich Expertinnen und Experten für einen Abbau der Bürokratie, einheitliche Behördengänge, eine Reduzierung von konventionellen Fördergeldern und der Forcierung von Gemeinschaftsanlagen (v.a. im städtischen Bereich) aus, um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben.
Wir haben gefragt, wie ExpertInnen die Förderlandschaft in Österreich generell bewerten. Diesbezüglich ist anzumerken, dass es dabei auf die jeweiligen Branchensegmente (zB große vs. kleine Unternehmen) ankommt und somit eine einheitliche Aussage schwierig zu treffen ist. Manche ExpertInnen sind der Meinung, vor allem gebäudeintegrierte Förderung von Photovoltaik zu forcieren, wobei hier die Wirtschaftlichkeit noch eine gewichtige Rolle spielt. Richtet man den Blick auf den städtischen Bereich, präferiert man grundsätzlich Gemeinschaftsanlagen. Einig ist man sich auch bei einem verstärkten Ausbau von Mikronetzen und Stromspeichern, um die Energie möglichst effizient nutzen zu können. Des Weiteren sind mehrere ExpertInnen der Meinung, würden die Förderungen am konventionellen Strommarkt nicht so stark ausfallen, wäre die Photovoltaik schon längst ohne eigene Förderung wettbewerbsfähig.
Auch hier haben wir verschiedene Stimmen von Branchenkennern zusammengetragen. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob man die Einpeisevergütung beibehalten oder diese durch Marktprämien ersetzen sollte. Die Vorteile einer Marktprämie bestünden, wie schon angeführt, in einer Verstärkung der Marktintegration, da jeder Betreiber seinen Strom selbst veräußern würde. Konsens besteht in dieser Frage dennoch darin, dass man, ähnlich wie in Deutschland, die Photovoltaik Förderung wie folgt gestalten könnte: für kleinere Anlagen sollten Einspeisetarife beibehalten werden, um diesen einen fix kalkulierbaren Preis zu ermöglichen. Bei größeren Betreibern von Photovoltaikanlagen, die im Umkehrschluss mehr Ressourcen haben, könnten Marktprämien zweckdienlich sein. Außerdem sollte zwischen Voll- und Überschusseinspeisern unterschieden werden: erstere könnten durch Einspeisetarife oder Marktprämien gefördert werden, bei zweiteren sollte die Photovoltaik Förderung nur durch eine Investitionsförderung abgegolten werden. Ein Vorteil bestünde darin, dass mehr Geld für Volleinspeiser bliebe, dafür Überschusseinspeiser nicht ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen würden.
Einig ist man sich weitestgehend auch darüber, dass die Photovoltaik steuerlich begünstigt werden sollte, Sonderabschreibungen eingeführt werden könnten und sie von anderen Abgaben und Netzgebühren befreien. Stattdessen könnten Photovoltaik Förderungen gestrichen werden! Das Ziel besteht auf jeden Fall darin, dass die Photovoltaik relativ günstiger – was, wie schon erwähnt, bei einem zurückfahren der konventionellen Förderungen, bereits der Fall wäre.
Die letzte Regierung hatte zum Ziel auf „dezentrale Energieversorgung“ zu setzen. Dadurch erreicht man eine stärkere Unabhängigkeit bezüglich Stromimporten. Den Fokus vor allem auf gemeinschaftlich genutzte Anlagen zu legen (kleine Ökostromnovelle), wäre im urbanen Bereich sinnvoll. Des Weiteren ist es notwendig, die Bürokratie zu reduzieren. Es sollte einheitliche Behördengänge von Bundesland zu Bundesland geben, diese müssten auf 1 bis 2 Monate verkürzt werden. Schlussendlich sollte man bundeslandabhängige Energiegesetze streichen und die Ansuchen bei jedem Netzbetreiber gleich gestalten. Genehmigungen sind nur noch (falls überhaupt) bei großen Anlagen notwendig, die Zustimmung und Absegnung eines Installateurs reicht. Geeignete Freiflächen nutzt man, die Bewilligungen dafür bearbeitet die Gemeinde, anstatt die Bundes- oder Landesebene. Zum Abschluss: ein wichtiger Schritt und langjährige Forderung der Branche wurde im September 2019 erreicht: die Abschaffung der Eigenstromsteuer im April 2019! Bis dahin bezahlte man 1,5 ct/kWh an Steuern.
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Natürlich gibt es auch andere Beispiele, wie sich die Förderung von Photovoltaik in den nächsten Jahren entwickeln könnte. Grundsätzlich ist dabei zwischen einem preisorientierten Fördersystem der Marktprämien und andererseits dem mengenorientierten Ausschreibungsmodell zu unterscheiden.
Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass man auf den bestehenden Marktpreis Zuschläge bezahlt. Auch diese setzt man über einen gewissen Zeitraum oder eine gewisse Strommenge fest, um dem Inhaber Sicherheiten bezüglich seiner Photovoltaik Förderung zu bieten. Ein wesentlicher Unterschied zu bestehenden, ähnlichen Modellen: Es liegt am Stromerzeuger selbst, seinen Strom zu vermarkten. Dadurch erhöht man die Marktintegration. Innerhalb dieses Modells gibt es drei mögliche Ausgestaltungen:
Die Idee des mengenorientierten Ausschreibungsmodells geht nicht auf die klassischen Modelle der bisher präsentierten Fördersysteme (Einspeisevergütungen und Marktprämien) zurück. Der Bund bspw. schreibt eine bestimmte Strommenge aus, die eine Anlage produzieren soll. Danach liegt es an den Marktteilnehmern, Angebote zu machen, zu welchen Konditionen sie den Strom verkaufen. Die besten, sprich günstigsten Anträge bekommen die Zuschläge und werden mit der Errichtung der Anlage beauftragt. Dieses Modell soll für mehr Kosteneffizienz und Markttransparenz sorgen. Außerdem gibt es Kontrollmechanismen, um sicherzugehen, dass den Verpflichtungen des Baus nachgekommen wird und nicht nur die verfügbaren finanziellen Mittel auf Reserve gehalten werden. Als Beispiel wäre in diesem Zusammenhang wieder Deutschland anzuführen.
Die Subventionen für Fossile betrugen laut der Internationalen Energie Agency im Jahr 2017 340, im Jahr 2018 auf 400 Mrd. US$. Eine erweiterte Analyse bieten hier Berechnungen des IWF. Den größeren Teil nehmen in Volkswirtschaften demnach die „nachgelagerten“ Subventionen ein, sprich Kosten, die mit der Verwendung einhergehen. Diese bezifferte der IWF im Jahr 2013 auf 4900, 2015 gar mit 5300 Mrd. US$. Auf der anderen Seite zeichnet sich ein positiveres Bild: so investierte man im Jahr 2017 weltweit über 300 Mrd.US$ in Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke. Das entspricht mehr als der doppelten Geldmenge als die in fossile und nukleare Kraftwerke zusammen. Übrigens: den größten Anteil an Investitionen nahm 2017 die Solarenergie mit 161 Mrd. US$ ein. Um noch mit einem optimistischen Ausblick zu schließen: gerade entwickelt sich eine Umweltbewegung, wie es sie in diesem Ausmaß noch nie gegeben hat, logische Gründe für ein generelles Umdenken zeichnen sich immer stärker ab.
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