6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 31. Januar 2024
Autor: Anna Burger
6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 31. Januar 2024
Sie klingen sehr ähnlich aber beschreiben etwas ganz anderes: Die Marktprämie und der Marktpreis. Durch die ähnlichen Begrifflichkeiten kann man da durchaus durcheinander kommen. Dazu kommt noch eine neue Berechnungsmethode des Marktpreises. Ihnen schwirrt schon der Kopf? Kein Problem, in diesem Artikel klären wir all Ihre Fragen zur Marktprämie und zum Marktpreis!
Sie haben eine Photovoltaikanlage oder möchten in eine investieren? Glückwunsch, das bedeutet Sie können Ihren überschüssigen Strom verkaufen! Die ÖmAG, die staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom, nimmt Ihnen dieses Strom ab und zwar zum Marktpreis. Sprich: Der Marktpreis ist der Betrag, den Ihnen den eingespeisten Solarstrom vergütet. Damit die ÖmAG Ihren Strom abnimmt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Entscheidend für den Marktpreis ist der Quartalsmarktpreis, der durch die E- Control bestimmt wird. Dieser wird berechnet, in dem die Abrechnungspreise der letzten fünf Handelstage des Quartals herangezogen werden, an denen Grundlast Quartalsfutures für Stromlieferungen an der EEX notiert wurden. Die Futures spiegeln Strompreise für Lieferungen in der Zukunft wieder, also der erwartete Strompreis für den jeweiligen Zeitpunkt. In der Folgenden Tabelle lässt sich die Berechnung des Quartalsmarktpreises für Anfang 2024 nachvollziehen. Dieser wurde mit 9,626 ct/kWh festgelegt. Beachten Sie, dass auf der E-Control Seite die Werte in €/MWh angenommen werden. Das kann durchaus zu Verwirrung führen.
Vor 2024 bildete dieser Wert den Marktpreis. Seit diesem Jahr gibt es jedoch eine Neuerung: Sollte sich der Strompreis stark anders entwickeln, darf die ÖmAG den Marktpreis noch nach unten korrigieren. Um zu bestimmen, ob eine Korrektur nötig ist, wird das Monatsmittel der Stundenpreise ermittelt. Bei einer großen Abweichung vom vorher ermittelten Quartalmarktpreises, kann der Marktpreis bis zu 40% nach unten korrigiert werden. Demnach gibt es folgende Ober- und Untergrenzen:
Auf den Punkt gebracht: Fällt der Quartalmarktpreis höher aus, als der tatsächliche Strompreis am Markt, darf die ÖmAG den Betrag um 40% nach unten anpassen.
Das erste Monat ist vergangen und nun können wir eine erste Einschätzung machen, wie sich dieses System auf den Marktpreis auswirkt. Da die Strompreise am Day-Ahead-Markt letztlich etwas günstiger waren als in den Futures berechnet, verringerte sich der prognostizierte Marktpreis um 16% auf 8,137 ct/kWh (Preis gem. § 41 Abs. 2a iVm §13 Abs. 3 ÖSG). Hier wird dieser Wert monatlich veröffentlicht. Nicht zu verwechseln ist dieser Wert mit einem sehr ähnlichen Preis, welcher für die Marktprämie wichtig ist, nämlich dem Referenzmarktpreis (Preis gem. § 13 EAG), dieser lag im Jänner bei 8,03Cent/kWh. Sie werden sehen, warum ich jetzt die Gesetzesparagraphen angeführt habe. Es ist sonst nämlich praktisch unmöglich die beiden auseinanderzuhalten. Für die Ermittlung der Einkünfte durch die Marktprämie sind diese beiden Werte aber extrem wichtig zu unterscheiden.
Zusammenfassung: Der Martkpreis für im Jänner produzierten Strom liegt bei 8,137 ct/kWh
Die MarktPRÄMIE ist eine Form der Förderung für Photovoltaikanlagen und hat erstmal gar nichts mit dem oben beschriebenen MarktPREIS zu tun. An dieser Stelle möchten wie Sie auf unseren Artikel über die Marktprämie verweisen, indem die Marktprämie im Detail beschrieben ist. Sie bildet ein Sicherheitsnetz für Ihre Einspeisevergütung und liegt derzeit bei maximal 9,33 Cent für Dachanlagen. Für Freiflächenanlagen gilt derzeit noch ein 25% Abschlag. Da der Betrag auktioniert vergeben wird, kann er auch niedriger ausfallen, die vergangenen Auktionen waren aber nicht überbucht, deshalb ist bis auf weiteres der Maximalbetrag sehr wahrscheinlich. Sobald der Marktpreis unterhalb dieses Sicherheitsnetzes fällt, bekommen Sie die Differenz vergütet. Hier ein Beispiel:
Sie haben sich mit der Marktprämie ein Sicherheitsnetz gesichert, dass den Mindestbetrag von 8,98 ct/kWh garantiert. Diese Förderung orientiert sich in der Abrechnung dann IMMER am Referenzmarktwert (gem. § 13 EAG) Immer wenn dieser Wert unter 8,98 ct/kWh fällt, bekommen Sie die Differenz überwiesen und jetzt kommt das wichtigste: Diese Überweisung findet statt EGAL wie viel Sie am Markt für den Strom bekommen haben. Der große Unterschied der Marktprämie zu vergangenen Einspeisetarifen ist nämlich, dass es eben kein Einspeisetarif ist. Man muss sich selbst um die Vermarktung kümmern und es gilt: Gute Vermarktung wird belohnt. Schlechte Vermarktung wird bestraft. Man ist also angehalten einen Käufer zu finden, der sich möglichst am Referenzmarktpreis orientiert. Dies ist auch der eigentlich Grund, warum die Berechnung des ÖmAG Marktpreises überhaupt geändert wurde. Der OmAG Marktpreis (gem. § 41 Abs. 2a iVm §13 Abs. 3 ÖSG) ist nun nämlich in der Berechnung sehr ähnlich, wenn auch nicht ganz gleich. Wir können uns am aktuellen Beispiel ansehen was das im Jänner bedeutet hätte:
Zu diesem Wert müssen Sie nun die Summe, die Sie von Ihrem Stromvermarkter in diesem Monat bekommen haben, hinzuzählen. Sie können Ihren Strom jedem Energieversorgungsunternehmen verkaufen. Dabei beachten sollte man immer etwaige Aufschläge auf die Vergütung, die für den Service der Vermarktung eingehoben wird. Für Anlagen bis 500 kWp wird daher die ÖmAG ein sehr guter Vermarktungspartner sein. Und so geht dann die Rechnung weiter, wenn der Strom an die ÖmAG verkauft wird.
Oftmals geht die Marktprämie, was die Photovoltaikförderungen angeht, etwas unter, da die meisten an der Investitionsförderung interessiert sind. Doch gerade für große Anlagen kann die Marktprämie sehr attraktiv sein, denn sie sichert einen Mindestbetrag für die Stromabnahme für die nächsten 20 Jahre ab. Wenn viel Strom eingespeist wird, kann sie daher ein wichtiges Instrument sein, um sich im schwankenden Markt abzusichern.
Die Begriffe Marktpreis und Marktprämie sind ähnlich klingende Begriffe, die unterschiedliche Dinge beschreiben. Der Marktpreis ist jener Preis, den die ÖmAG für eine Kilowattstunde Solarstrom bezahlt. Dieser ändert sich jedes Monat. Die Marktprämie hingegen ist eine Förderung von PV Anlagen. Sie stellt ein Sicherheitsnetz dar, das einen Mindestbetrag für den abgenommen Strom garantiert. Fällt also der Marktpreis unter dem bestimmten Betrag, dann wird die Differenz vergütet. Das klingt alles zu kompliziert? Kein Problem. Wir kümmern uns um alles und gehen die Möglichkeiten Schritt für Schritt durch. Für die Erstanalyse Ihres Daches einfach zum Quick-Check anmelden.
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