6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 16. März 2022
Autor: Cornelia Daniel
6 Minuten Lesezeit
Aktualisiert: 16. März 2022
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert. Dies bringt einige steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen. Dennoch muss ich unter gewissen Bedingungen meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden.
Doch zum Anfang ein paar Begriffserklärungen, welche Leserinnen und Lesern, die noch nie etwas mit Photovoltaik zu tun hatten, das Lesen vereinfachen sollen.
- Eigenverbrauch: Das ist der Teil des Stroms, den Sie direkt von der Anlage nutzen können. Fragen Sie dazu Ihren Errichtungspartner was hier berechnet wurde, falls es in den Unterlagen nicht auffindbar ist.
- Erzeugte Strommenge: Das ist der gesamte Strom, der über ein Jahr von Ihrer Photovoltaikanlage produziert wird. Diesen finden Sie in den Unterlagen Ihres Errichtungspartners, oder Sie nehmen die Faustformel Nennleistung der Anlage in kWp x 1000. Mehr dazu in unserem Artikel „Solarenergie – Was ist das?“.
Seit 1. Jänner 2020 müssen Photovoltaikanlagen mit einem Eigenverbrauch von über 25.000 kWh pro Jahr dem Finanzamt gemeldet werden. Das heißt, egal wie groß meine Anlage ist, solange mein Eigenverbrauch nicht über 25.000 kWh pro Jahr liegt, muss ich diese NICHT dem Finanzamt melden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen.
Falls der Eigenverbrauch jedoch über den oben genannten 25.000 kWh liegen sollte, müssen Neuanlagen binnen 4 Wochen nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden. Hierbei müssen folgende Werte angeben werden und jährlich nachgetragen werden:
- Standort der Anlage (Straße + Hausnummer, PLZ + Ort)
- Erzeugte Strommengen (in kWh)
- Eigenverbrauch (in kWh)
- Ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge (in kWh, ergibt sich aus „Erzeugte
Strommengen – Eigenverbrauch“)
Diese Angaben sind auf Finanz Online unter Weitere Services -> zum Ende der Seite scrollen -> Weitere Anträge anzeigen -> unter der Kategorie Auskünfte -> Sonstige Anbringen und Anfragen einzutragen (genauere Beschreibung am Ende des Artikels).
- Photovoltaikanlagen mit einem Eigenverbrauch über 25.000 kWh pro Jahr müssen gemeldet werden.
- Neuanlagen müssen binnen 4 Wochen nach der Inbetriebnahme gemeldet werden
- Es gibt kein eigenes Formular für die Meldung, sie muss bei Finanz Online über Weitere Services -> zum Ende der Seite scrollen -> Weitere Anträge anzeigen -> unter der Kategorie Auskünfte -> Sonstige Anbringen und Anfragen eingereicht werden
- Es sind der Standort der Anlage, die erzeugte Strommenge, der Eigenverbrauch und die ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge hochzuladen
- Diese Werte sind jährlich zu aktualisieren und hochzuladen
Da es nach langer Recherche und mehreren Telefonaten immer noch einige offene Fragen gab, hat sich ein Experte des Finanzamtes mit uns zusammengesetzt, um uns einige Fragen zu beantworten.
Q: Neuanlagen ab einem Eigenstromverbrauch von 25.000 kWh sind meldepflichtig. Was muss ich tun, wenn ich keine Simulation der Anlage habe oder der simulierte Wert um die 25.000 kWh liegt?
A: Meine Anlage muss sicherheitshalber gemeldet werden, sonst kann es zu einer Strafe kommen, wenn der Eigenverbrauch über 25.000 kWh liegt.
Q: Was ist zu tun, wenn mein Eigenverbrauch jährlich um die 25.000 kWh schwankt?
A: Die Anlage muss trotzdem jedes Jahr gemeldet werden, da sonst eine Nachfrage oder gar Strafe vom Finanzamt kommen kann.
Q: Was ist zu tun, wenn mein Eigenverbrauch über 3 Jahre bei 23.000 kWh liegt und ich mir dann ein E-Auto oder einen Speicher anschaffe und damit über die 25.000 kWh komme. Es ist dann keine Neuanlage mehr, wie muss die Meldung dann aussehen?
A: Die Anlage ist als Neuanlage zu melden, zusätzlich dazu ist der Sachverhalt zu schildern.
Zum Ende unseres Artikels haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt.
1.Schritt: Finanz online öffnen -> https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
2. Schritt: Mit Ihren Zugangsdaten oder der Handysignatur anmelden.
3. Schritt: Auf „Weitere Services“ klicken
4. Schritt: Zum Ende der Seite scrollen und auf „Weitere Anträge anzeigen“ klicken
5. Schritt: Zur Kategorie „Auskünfte“ scrollen und „Sonstige Anbringen und Anfragen“ auswählen
6. Schritt: Betreff und Textfeld mit Daten der Photovoltaikanlage ausfüllen
7. Schritt: Zum Ende der Seite scrollen und auf „Prüfen und Einbringen“ klicken
!Nicht vergessen: Jährlich aktuelle Daten an das Finanzamt schicken!
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